Energiespar-Dashboard
Jetzt informieren!
Informationsservice zur Energiekrise
Wir lassen Sie nicht allein. Gerne sind wir persönlich für Sie da und beraten Sie vollumfänglich zum effektiven Energiesparen.
(Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr)
Wie funktioniert die Strompreisbremse?
Die Strompreisbremse besteht – nach Bundestagsbeschluss bis zum 31.12.2023: Wenn Sie Stromkundin und Stromkunde mit einem Jahresverbrauch unter 30.000 kWh Strom sind, bekommen Sie 80 Prozent Ihres bisherigen Jahresverbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 40 ct/kWh. In diesem Preis sind bereits alle Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte enthalten. Verbrauchen Sie mehr als dieses staatlich garantierte 80-Prozent-Kontingent, müssen Sie für jede weitere Kilowattstunde den mit uns vertraglich vereinbarten Preis zahlen.
Für wen gilt die Strompreisbremse?
Der Staat möchte Sie als Kundinnen und Kunden mit der Strompreisbremse bei den stark gestiegenen Preisen für Strom entlasten. Dabei gibt es zwei Gruppen zu unterscheiden:
Um wie viel entlastet die Strompreisbremse mich als Privathaushalt?
Wenn Sie schon mehr als 40 ct/kWh zahlen, wirkt sich die Strompreisbremse direkt auf Ihre monatliche Abschläge aus. Denn es werden 80 Prozent Ihres prognostizierten Stromverbrauchs zu 40 ct/kWh abgerechnet. Verbrauchen Sie jedoch mehr als dieses staatlich garantierte 80-Prozent-Kontingent, fällt für jede weitere Kilowattstunde der vertraglich vereinbarte Preis an.
Gas- und Wärmepreisbremse: Für wen sie gilt und wie sie funktioniert.
Der Staat möchte Sie als Kundinnen und Kunden mit der Gas- und Wärmepreisbremse bei den stark gestiegenen Preisen für Gas und Wärme entlasten. Dabei gibt es zwei Gruppen zu unterscheiden:
Um wie viel entlastet die Gaspreisbremse mich als Privathaushalt?
Zunächst wirkt sich die Gaspreisbremse direkt auf Ihre monatliche Abschläge aus, denn es werden 80 Prozent Ihres prognostizierten Gasverbrauchs zu 12 ct/kWh abgerechnet. Verbrauchen Sie jedoch mehr, fällt für jede weitere Kilowattstunde der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis an.
Wie der Gasverbrauch berechnet wird
Sie möchten wissen, wie hoch Ihr Gasverbrauch ist? Dies können Sie auf verschiedene Art und Weise berechnen. Dabei hängt es davon ab, ob Sie einen eigenen Gaszähler haben oder nicht oder ob Ihnen aktuelle Ablesewerte oder Heizkostenabrechnungen vorliegen oder nicht.
Gasspeicherumlage kurz erklärt
Neben weiteren Umlagen müssen Sie als Gaskundin und Gaskunde von Oktober 2022 bis März 2025 auch die sogenannte Speicherumlage für Erdgas zahlen.
Auch bei einer Gasknappheit ist die Versorgung von Privathaushalten in Deutschland gewährleistet.
Auch bei einer Gasknappheit ist die Versorgung von Privathaushalten in Deutschland gewährleistet. Sollte es in den kommenden Monaten zu Versorgungsengpässen kommen, weil Russland seine Gaslieferungen eingestellt hat, und die dritte Stufe des Notfallplan Gas – die Alarmstufe – ausgerufen werden, so müssen Sie in Ihrer Wohnung trotzdem nicht frieren.
FAQ zur Energiekrise
Aktuelle Informationen
16.04.2024
Stromkosten für Privathaushalte in 2023 gesunken
Die deutschen Privathaushalte zahlten im vergangenen Jahr insgesamt 6,3 Milliarden Euro weniger für Strom als in 2022. Dies ergaben Berechnungen des Online-Vergleichsportals Check24.
11.04.2024
In Deutschland wird immer weniger Elektroschrott gesammelt
Deutschland verfehlt mit nur 32 Prozent das fünfte Jahr in Folge die gesetzliche Sammelquote von aktuell 65 Prozent des Elektroschrotts. Hierauf wies die Deutsche Umwelthilfe (DUH) in einer Meldung hin.
- Notfallplan Gas des BMWK
- Bundesnetzagentur: Täglicher Situationsbericht
- Füllstand der Gasspeicher in Deutschland und Europa
- Bundesregierung: Wir entlasten Deutschland
- Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse* (Strompreisbremsegesetz - StromPBG)
- Gesetz zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und zur Änderung weiterer Vorschriften